Datenverordnung

Das EU-Datengesetz (auch Dataforordningen auf Dänisch genannt) tritt im September 2025 in Kraft. Als Enalyzer-Kunde haben Sie bereits die volle Kontrolle über und Zugriff auf Ihre Daten. Im Folgenden erläutern wir, wie Interoperabilität und Anbieterwechsel mit Enalyzer funktioniert.

Interoperabilität

  • Standardformate: Sie können alle Ihre Daten in gängigen, maschinenlesbaren Formaten wie CSV, Excel und über die API (JSON) exportieren.
  • APIs: Unsere REST-API bietet strukturierten Zugriff auf Ihre Umfragedaten, Metadaten und Berichte. Dadurch ist eine Integration mit Drittsystemen wie Microsoft Power BI, Power Automate und Dataverse möglich.
  • Metadaten: Exportierte Daten beinhalten Feldnamen, Variablenstrukturen und Antwortwerte, sodass eine Wiederverwendung oder Migration einfach möglich ist.
  • Dokumentation: Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum Exportieren von Daten und zur Nutzung der API finden Sie hier und hier.

Anbieterwechsel (Portabilität)

  • Datenzugriff: Sie können jederzeit alle Ihre Umfragedaten direkt von der Plattform herunterladen und exportieren.
  • Kein Lock-in: Wir beschränken Ihre Möglichkeit, Daten auf andere Plattformen zu übertragen, nicht.
  • Self-Service: Exporte können jederzeit von Organisations-Administratoren durchgeführt werden.
  • Kosten: Für den Export Ihrer Daten fallen keine zusätzlichen Kosten an.
  • Löschung: Wenn Sie Ihr Abonnement beenden, können Sie Ihre Daten vor Beendigung exportieren. Das Verfahren zur Datenlöschung ist in unserer Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA) beschrieben.

Zusammenfassung

Enalyzer enthält bereits die relevanten Funktionen, die im Data Act vorgeschrieben sind. Ihre Daten sind:

  • Zugänglich – Sie können sie jederzeit exportieren,
  • Portabel – in standardisierten, maschinenlesbaren Formaten bereitgestellt,
  • Sicher – gemäß DSGVO und unserer DPA geschützt und verarbeitet.