DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) harmonisiert die Datenschutzgesetze in der Europäischen Union (EU). Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft und legt Regeln sowie Grundrechte in Bezug auf die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten fest.

Alle Enalyzer-Kontoinhaber, unabhängig davon, ob sie sich innerhalb oder außerhalb der EU befinden, müssen bei der Erhebung und/oder Verarbeitung personenbezogener Daten die DSGVO einhalten.

Bei der Durchführung von Umfragen spielen die Definitionen der Rollen und Verantwortlichkeiten unter der DSGVO eine zentrale Rolle:

Personenbezogene Daten

Jede Information, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) bezieht, wie z.B. Name, Identifikationsnummer, Standortdaten, Online-Kennung oder Merkmale, die spezifisch für ihre physische, physiologische, genetische, mentale, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität sind.

Verarbeitung

Jeder Vorgang, der mit personenbezogenen Daten durchgeführt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Erhebung, Organisation, Strukturierung, Speicherung, Änderung, Nutzung, Offenlegung durch Übermittlung und mehr.

Die betroffene Person

Eine Person, deren personenbezogene Daten von einem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter verarbeitet werden. In diesem Fall ist die betroffene Person der Umfrageteilnehmer.

Der Verantwortliche

Bestimmt den Zweck und die Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten. In diesem Fall ist der Enalyzer-Kontoinhaber, der die Umfrage und Berichterstattung durchführt, der Verantwortliche.

Der Auftragsverarbeiter

Verarbeitet Daten im Auftrag des Verantwortlichen gemäß dessen Anweisungen. In diesem Fall ist Enalyzer der Auftragsverarbeiter, der Daten im Auftrag und gemäß den Anweisungen des Enalyzer-Kontoinhabers (Verantwortlicher) verarbeitet.

Rechte der Umfrageteilnehmer (betroffene Person)

Der Umfrageteilnehmer hat grundsätzlich das Recht, die folgenden Informationen vom Enalyzer-Kontoinhaber (Verantwortlicher) zu erhalten, die beim Sammeln oder Empfangen der personenbezogenen Daten des Umfrageteilnehmers durch den Enalyzer-Kontoinhaber mitgeteilt werden müssen:

  • Die Identität und die Kontaktdaten des Enalyzer-Kontoinhabers (Verantwortlicher)
  • Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, sofern zutreffend
  • Den Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung
  • Die Kategorien der betreffenden personenbezogenen Daten. Falls eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland außerhalb der EU beabsichtigt ist
  • Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien zur Festlegung dieser Dauer
  • Die Empfänger, an die die personenbezogenen Daten weitergegeben wurden oder werden
  • Das Recht auf Berichtigung (Aktualisierung oder Korrektur) unrichtiger personenbezogener Daten über ihn/sie
  • Das Recht, personenbezogene Daten über ihn/sie unverzüglich löschen zu lassen
  • Das Recht, die Verarbeitung personenbezogener Daten einzuschränken
  • Das Recht, der Verarbeitung personenbezogener Daten zu widersprechen
  • Das Recht, eine Kopie der personenbezogenen Daten, die ihn/sie betreffen, zu erhalten
  • Das Recht auf Datenübertragbarkeit, um personenbezogene Daten zu übertragen
  • Das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren

Wie oben angegeben, müssen sich alle Umfrageteilnehmer zur Ausübung ihrer Rechte an den Enalyzer-Kontoinhaber wenden, der Verantwortlicher und Administrator der Umfrage ist. Als Auftragsverarbeiter ist Enalyzer hierfür nicht verantwortlich. Enalyzer verweist daher alle Anfragen von Umfrageteilnehmern an den Enalyzer-Kontoinhaber.

Pflichten für den Enalyzer-Kontoinhaber (Verantwortlicher)

Wenn personenbezogene Daten von den Umfrageteilnehmern durch den Enalyzer-Kontoinhaber erhoben oder empfangen werden, muss Enalyzer die Umfrageteilnehmer über ihre oben genannten Rechte informieren.

Den vollständigen Gesetzestext und die Pflichten des Enalyzer-Kontoinhabers als Verantwortlicher finden Sie unter https://gdpr-info.eu/chapter-3/

Enalyzer-Kontoinhaber (als Verantwortliche) sind allein dafür verantwortlich, den Umfrageteilnehmern die Informationen in klarer Sprache gemäß den vorgenannten Anforderungen bereitzustellen. Zudem muss der Enalyzer-Kontoinhaber alle Anfragen seiner Umfrageteilnehmer bzgl. Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung etc. personenbezogener Daten bearbeiten und auf Anfrage des Umfrageteilnehmers eine Kopie der Antworten etc. mit personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen.

Falls Sie unsicher sind, wie Sie damit umgehen sollen, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team.

Pflichten für den Enalyzer-Kontoinhaber (Verantwortlicher) und Enalyzer (Auftragsverarbeiter)

Der Verantwortliche, der der DSGVO unterliegt, muss eine angemessene Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Enalyzer als Auftragsverarbeiter abschließen. Darin werden unter anderem organisatorische und technische Sicherheitsmaßnahmen zur Verarbeitung der Daten geregelt. Die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung regelt außerdem die Anweisungen, die der Enalyzer-Kontoinhaber (Verantwortlicher) an Enalyzer bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten der Umfrageteilnehmer usw. gibt und legt die Rechte und Pflichten beider Parteien in Bezug auf diese Verarbeitung fest.

Die Nutzung von Enalyzer zur Verwaltung Ihrer Umfragen setzt voraus, dass eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung zusammen mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie akzeptiert wird. Alle Enalyzer-Dokumente sind so gestaltet, dass sie den Anforderungen der DSGVO entsprechen.