Um die vollständige Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu gewährleisten, haben wir eine umfassende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (DPA) erstellt, die die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung unserer Dienste durch Kunden regelt.
Diese Vereinbarung beschreibt die Rollen und Verantwortlichkeiten von Enalyzer als Auftragsverarbeiter und unserer Kunden als Verantwortliche. Sie legt den rechtlichen Rahmen fest, einschließlich Art und Zweck der Datenverarbeitung, Arten der verarbeiteten personenbezogenen Daten, betroffene Kategorien von Personen sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die wir zum Schutz dieser Daten umsetzen.
Unsere DPA stellt sicher, dass:
Personenbezogene Daten nur gemäß dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen verarbeitet werden.
Angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Daten getroffen werden.
Subunternehmer sorgfältig ausgewählt und durch vertragliche Verpflichtungen zur Einhaltung angehalten werden.
Die Rechte der betroffenen Personen geachtet und Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und Meldungen von Datenschutzverletzungen geleistet wird.
Die DPA von Enalyzer ist vollständig an Artikel 28 der DSGVO ausgerichtet und spiegelt unser Engagement für Transparenz, Verantwortlichkeit und den Schutz individueller Rechte wider.