Über die GDPR-Konformität
Die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) der EU trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Die GDPR vereinheitlicht die Datenschutzgesetze in der gesamten Europäischen Union (EU) und legt Regeln für die grundlegenden Rechte der Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten fest.
Enalyzer und alle Enalyzer-Kontoinhaber, egal ob sie sich in der EU befinden oder außerhalb der EU, müssen die Regeln der GDPR einhalten, wenn sie personenbezogene Daten sammeln und/oder verarbeiten. Die GDPR gilt für Enalyzer-Kontoinhaber, die EU „Niederlassungen“ haben, unabhängig davon, ob die tatsächliche Datenverarbeitung in der EU stattfindet oder nicht. Enalyzer-Kontoinhaber, die Nicht in der EU etabliert sind, unterliegen der GDPR, wenn sie personenbezogene Daten von betroffenen Personen in der EU im Zusammenhang mit (i) dem „Anbieten von Waren oder Dienstleistungen“ (eine Zahlung ist nicht erforderlich) oder (ii) der „Überwachung“ ihres Verhaltens innerhalb der EU verarbeiten.
Die Auswirkungen der GDPR-Konformität können potenziell sehr groß sein, also was sollten Sie im Zusammenhang mit Umfragen tun?
Wir haben bereits eine Weile daran gearbeitet, uns auf die neue Gesetzgebung vorzubereiten, um sicherzustellen, dass Enalyzer den neuen GDPR-Anforderungen entspricht und Ihnen relevante Informationen für Ihre Umfragen mit Enalyzer zur Verfügung stellt. Unser neuer GDPR-Bereich befasst sich mit diesen GDPR-Richtlinien und stellt diese zur Verfügung. Lesen Sie mehr darüber.